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Samstag, 24. März 2012

Freiheit - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

Freiheit ist ein Wort mit viel Bedeutung. In der Kindheit wird sie mit Schulferien verbunden als die Freiheit von der Schule. In der Pubertät rebellieren die Jugendlichen gegen ihre Eltern, denn sie wollen mehr Freiheiten wie länger weggehen. Zudem ist der Begriff „Freizeit“ eng mit der Freiheit verknüpft als freie Zeit, welche jeder selbst gestalten kann, ohne Zwänge von außen. Diese Beispiele sind durchaus positiv belegt, aber nur solange Freiheit letztlich gewährt wird. Was jedoch, wenn Grenzen wie Gesetze und Gewalt diese Freiheit begrenzen? Was wenn, man nicht mehr tun kann, was man möchte und was man muss? Kämpfen, sich wehren, stark sein, durchhalten und Probleme aufzeigen? 

Journalisten unter Beschuss (Quelle:

Journalistische Arbeit
Viel zu selten steht der harte Job des Journalisten im Fokus. Häufig wird sogar über ihn gespottet, besonders vonseiten der Promis, wenn sie eine neue Affäre aufdecken. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Journalisten nicht nur über Stars und Sternchen, deren Kleider, Liebschaften berichten, sondern auch über Kriege, Unglücke, Korruption und, und, und. Ohne den Journalismus wüssten wir kaum, was im Irak, Ägypten, Iran, Japan und andren Ländern vor sich geht. Doch im Gegensatz zu den gut ausgebildeten Soldaten, Forschern und beschützen Politikern, gehen die Journalisten häufig ungeschützt in ein Gebiet um mit Opfern, Diktatoren oder Freiheitskämpfern zu sprechen. Sie haben dabei nur ein Ziel –Informationen – sie wollen zeigen was passiert, warum, wie und um wen es geht. Dass diese Aufgabe nicht ganz einfach ist, sollte jedem klar sein. Nicht nur in Kriegsgebieten ist die Arbeit der Journalisten schwer, wenn sie Angst haben müssen durch Schüsse oder Rebellen getötet zu werden, auch in scheinbar friedlichen Ländern wird ihre Arbeit zum Beispiel durch Zensur und Strafen stark eingeschränkt.
Ein Thema, das sich gut und gerne zu ganzen Aufsätzen ausbauen lässt, aber hier soll es lediglich um zwei Dinge gehen: 1. der Fernsehspot von der „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte“ und 2. um Artikel 5 des Grundgesetzes.

Der Spot
Ein Wassertropfen fällt in eine kleine Pfütze auf kalten Betonboden eines Industrie- oder Lagerhauses. Es ist dunkel, sowohl inne als auch außen, und nur ein paar Schritte sind zu hören. Schritte eines Mannes, der am einzigen erleuchteten Ort dieses unfreundlichen Schauplatzes auf einem Holzstuhl Platz nimmt. Er ist alleine, wie die Kamerafahrt aus der Ferne zeigt und vor ihm steht nur eine Schreibmaschine und ein paar weiße Blätter – kein moderner Laptop, kein Aufnahmegerät, keine Kamera. Nicht gerade fortschrittlich, aber beherzt greift der Protagonist zum Papier und nutzt diese einzige Möglichkeit seine Gedanken, Erfahrungen und sein Wissen festzuhalten und wohlmöglich jemanden mitzuteilen. Natürlich fungiert die Schreibmaschine als Stilmittel, denn sie zeigt die Möglichkeiten des Informationsaustausches in nicht industriellen Zentren und unterstützt die Aussage des Spots, denn mit jedem getippten Buchstaben geht der Mann eine Gefahr ein.  Eine Gefahr getötet zu werden, die zum einen akustisch durch Schussgeräusche dargestellt wird und zum anderen durch Einschläge der Patronen in die Stützpfeiler und des Schreibers. Letzterer ist sich der Gefahr durchaus bewusst, in welche er sich befindet, was deutlich wurde, als er kurz vor seinem Schreibprozess innehält. Dennoch will er über seine/die Regierung (the government) schreiben. Wer der Mann ist, bleibt ungewiss, denn in den letzten Jahren wurde deutlich, dass nicht nur ausgebildete Journalisten Korruption aufklären und über Krisensituationen schreiben, sondern seit Twitter und Co. aus „normalen“ Bürgern zu Journalisten werden. Sie alle lassen sich nicht von Hindernissen, Rückschlägen und Strafen in ihrer Arbeit behindern, wie auch der Protagonist, der trotz Schussverletzung weiter schreibt. Diese Arbeit muss schnell gehen, findet unter Gefahr statt (Schüsse) und im Geheimen (leerer Lagerraum), was durch die instrumentale und klassisch anmutende Musik untermalt wird. Sie ist es auch, die dem Zuschauer verdeutlich, wie schwerwiegend der Schuss in den Rücken sein muss, der fortan die Arbeit des Mannes erschwert, was auch durch die Kameraperspektive Unterstichen wird. Schließlich schließt er seine Augen und tippt seinen letzten Buchstaben. Ist er tot? Ist der Text fertig? Was war Inhalt des Textes? Fragen, die offenbleiben . Der Spot endet mich der Information: Freie Meinungsäußerung bedeutet für viele Journalisten immer noch den Tod. Die stilvoll und ausdrucksstark auf schwarzen Hintergrund (symbolisch: Trauer, Tod) zu lesen ist, während ein letzter Schuss abgefeuert wird und die Patronenhülse auf den Boden aufschlägt.


Artikel 5 des Grundgesetzes
Thema des Spots ist die Einschränkung der Meinungsäußerung. In Deutschland ist die freie Meinungsäußerung im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben. Der Artikel lautet:
1.         Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2.         Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
3.         Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 5 sagt aus wer geschützt wird, was geschützt wird und wo die „Grenzen“ des Grundgesetzes liegen.
Laut diesem Grundgesetzt hat JEDER Anspruch auf Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit. Unter „jedem“ wird eine natürliche Person (deutsche und ausländische Personen), juristische Person mit Sitz in Deutschland (z.B. eingetragene Vereine) und Personenvereinigungen zusammengefasst. 

Was oder wer geschützt muss für jede der „Freiheiten“ einzeln betrachtet werden, weil sie i sehr komplex sind. Kurz zusammengefasst gestattet es die Meinungsfreiheit jeder Peron seine Meinung in jeder Form frei zu äußern und zu verbreiten. Die Informationsfreiheit erlaubt es jeder Person sich aus „allgemein zugänglichen Quellen“ ungehindert zu informieren. Die Pressefreiheit als ein Beispiel der Medienfreiheiten sichert die Herstellung und Verbreitung von Druckerzeugnissen und der Presse – das ist besonders für den Journalismus relevant. Allen gemein ist, dass sie vor dem Einfluss des Staates schützen, d.h. er darf nicht sagen, was gesagt wird, was nicht, wie etwas gesagt wird und darf die Informationsrecherche (Ausnahme Datenschutz) nicht behindern. 

Das Recht auf Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit wird eingeschränkt durch sogenannte Schranken, diese sind im zweiten Absatz nachzulesen. Hierunter fällt z.B. auch der Schutz der Menschenwürde, der Schutz der Jugend vor gewaltverherrlichende Produkte, Schutz vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Obwohl der Artikel 5 im Grundgesetz verankert ist, weist die Pressefreiheit in Deutschland Mängel auf. Der Spot sollte deshalb nicht nur auf das Ausland bezogen werden. Die „Reporter ohne Grenzen“ geben jährlich eine Liste heraus aus welcher ersichtlich wird, welche Länder eine gute Pressefreiheit haben, d.h. Journalisten nicht beschränkt werden, und welche Länder die Pressearbeit fast völlig unter staatlicher Kontrolle gestellt haben und Pressefreiheit lediglich als Begriff existiert. Deutschland belegt Platz 18. An erster Stelle steht Finnland und auf den Letzten Eritrea (Afrika), dicht gefolgt von Nord Korea. Insgesamt wurden 179 Länder betrachtet.

Anmerkung: Die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit werden unter dem Begriff Kommunikationsfreiheit zusammengefasst. Die Medienfreiheit wird untergliedert in Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit und Filmfreiheit.

Zum Spot
  • Titel: Typewriter
  • Dauer: 1:41
  • Auftraggeber: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte
  • Eine Produktion der Filmakademie Baden-Württemberg à es handelt sich hierbei um ein studentisches Filmprojekt
  • Autor: Norman Scholl
  • Produzent: Christian Hergenröther
  • Regie: Andreas Roth
  • Musik/Sounddesign: Philipp Kobille/ Dominik Oppon
  • Editor: Florian Panier
  • Erschien im Jahr 2010
  • Thema: freie Meinungsäußerung

Quellen






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